Kostenübernahme:
Die Therapiekosten werden teilweise von privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass im Versicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktiker für Psychotherapie mit versichert sind.
( Zi 19.1-19.8 ) der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in Ausnahmefällen psychotherapeutische Behandlungen. „Kostenerstattung bei Unterversorgung“. Das heißt, wenn der nächste Therapieplatz erst nach mehreren Monaten frei wird.